Ausschreibung zur Förderung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zur Christlichen Archäologie

 

Die Arbeitsgemeinschaft Christliche Archäologie zur Erforschung spätantiker, frühmittelalterlicher und byzantinischer Kultur (AGCA) schreibt für das Jahr 2018 Fördermittel in Höhe von 2.000 Euro zur Unterstützung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zu Arbeitsgebieten der AGCA aus.

Die Mittel dienen der Förderung und Unterstützung von wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten (Masterarbeiten, Dissertationen) im Bereich der frühchristlichen, frühmittelalterlichen und Byzantinischen Archäologie. Sie sollen bevorzugt Mitgliedern der AGCA gewährt werden und vorzugsweise Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zugute kommen.

Bachelorarbeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Unterstützt werden können beispielsweise Reisekosten für Befundaufnahmen, Bibliotheks- oder Archivrecherchen.
Anträge auf Zuweisung der Fördermittel können bis zum 30. April 2018 eingereicht werden. Sie sind an die Erste Vorsitzende der AGCA zu richten (Anschrift siehe unten).
Über die Anträge entscheidet der Vorstand der AGCA im Mai 2018. Dementsprechend können Fördermaßnahmen frühestens im Juni 2018 beginnen. Sollte der Vorstand der AGCA mehrere Anträge bewilligen, so wird die maximal zur Verfügung stehende Summe von 2.000 Euro auf mehrere Projekte verteilt.

Folgende Einzelheiten gelten für die Ausschreibung:
Ausschreibung und Entscheidung zur Bewilligung erfolgen vorbehaltlich der finanziellen Situation der AGCA. Der Gerichtsweg ist ausgeschlossen. Wenn die Antragstellenden zu dem gleichen Projekt an anderer Stelle Fördermittel beantragen oder erhalten, ist dies der AGCA bei der Antragstellung mitzuteilen.

Nach Abschluss der geförderten Maßnahme sind der Schatzmeisterin der AGCA ein Kurzbericht über die geleistete Arbeit und eine Abrechnung zuzusenden. Fördermittel müssen innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung abgerufen und bis spätestens zwei Jahre nach Abruf (mit den entsprechenden Belegen und Rechnungen) abgerechnet werden. Im Fall der Fristüberschreitung beim Abruf hat der Vorstand die Möglichkeit, die Bewilligung zurückzunehmen. Im Fall der Fristüberschreitung bei der Abrechnung hat der Vorstand die Möglichkeit, die Gelder zurückzufordern.

Schriftliche Anträge auf Zuweisung der Fördermittel des Jahres 2018 sind mit einer genauen Beschreibung des Vorhabens, Angaben zur Person des/der Antragstellenden sowie einer Aufstellung der veranschlagten bzw. beantragten Kosten in einem Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten postalisch in einfacher Ausfertigung und elektronisch als PDF-Attachment bis zum 30. April 2018 an die Erste Vorsitzenden der AGCA zu richten. Dem Antrag ist ein Unterstützungsschreiben eines/r Betreuenden der Qualifikationsarbeit anzufügen, das der Ersten Vorsitzenden auch separat zugesandt werden kann. Es zählen der Poststempel und das Eingangsdatum der E-Mail.

Anträge richten Sie bitte an: Prof. Dr. Ute Verstegen, LS Christliche Archäologie, FAU Erlangen-Nürnberg, Kochstr. 6, 91054 Erlangen; eMail: ute.verstegen(at)fau.de

 

Summer School „Artistic Encounters: Italy and the Byzantine Empire, 1261-1459“

 

Vom 9. bis zum 13. April 2018 findet die Summer School „Artistic Encounters: Italy and the Byzantine Empire, 1261-1459“ am Courtauld Institute of Art in London statt.

Weitere Informationen HIER!

 

 

Call for Papers für den MOVA/WSVA Congress 2018

Call for Papers für die AG Spätantike und Frühmittelalter beim MOVA/WSVA Congress „Pride and Provinciality. Elites between Centre and Periphery“

19. bis 21. März 2018 in Halle/ Saale

 
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Die Details zum Download hier: CFP – Pride and Provinciality 2018