Förderung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten durch die AGCA 

Ausschreibung zur Förderung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zur Christlichen und Byzantinischen Archäologie und Kunstgeschichte durch die AGCA 

Die Arbeitsgemeinschaft Christliche Archäologie zur Erforschung spätantiker, frühmittelalterlicher und byzantinischer Kultur (AGCA) schreibt für das Jahr 2023 Fördermittel in Höhe von  

2.000 Euro  

zur Unterstützung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zu Arbeitsgebieten der AGCA aus.  

Die Mittel dienen der Förderung und Unterstützung von wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten (Masterarbeiten, Dissertationen) im Bereich der frühchristlichen, frühmittelalterlichen und Byzantinischen Archäologie und Kunstgeschichte. In gut begründeten Ausnahmefällen können auch Bachelorarbeiten gefördert werden. Sie sollen Mitgliedern der AGCA gewährt werden und vorzugsweise Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zugutekommen. Unterstützt werden können beispielsweise Reisekosten für Befundaufnahmen, Bibliotheks-oder Archivrecherchen.  

Anträge auf Fördermittel können bis zum 31. Januar 2023 eingereicht werden. Sie sind an die Erste Vorsitzende der AGCA zu richten (Anschrift siehe unten).  

Über die Anträge entscheidet der Vorstand der AGCA im Februar 2023. Dementsprechend können Fördermaßnahmen frühestens im März 2023beginnen. Sollte der Vorstand der AGCA mehrere Anträge bewilligen, so wird die maximal zur Verfügung stehende Summe von 2.000 Euro auf mehrere Projekte verteilt. 

Folgende Einzelheiten gelten für die Ausschreibung: 

Ausschreibung und Entscheidung zur Bewilligung erfolgen vorbehaltlich der finanziellen Situation der AGCA. Der Gerichtsweg ist ausgeschlossen. Wenn die Antragstellenden zu dem gleichen Projekt an anderer Stelle Fördermittel beantragen oder erhalten, ist dies der AGCA bei der Antragstellung mitzuteilen.  

Nach Abschluss der geförderten Maßnahme sind der Schatzmeisterin der AGCA ein Kurzbericht über die geleistete Arbeit und eine Abrechnung zuzusenden. Fördermittel müssen innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung abgerufen und bis spätestens drei Monate nach Abschluss der geförderten Maßnahme(mit den entsprechenden Belegen und Rechnungen) abgerechnet werden. Im Fall der Fristüberschreitung beim Abruf hat der Vorstand die Möglichkeit, die Bewilligung zurückzunehmen. Im Fall der Fristüberschreitung bei der Abrechnung hat der Vorstand die Möglichkeit, die Gelder zurückzufordern. 

Schriftliche Anträge auf Zuweisung der Fördermittel des Jahres 2023 sind mit einer genauen Beschreibung des Vorhabens, Angaben zur Person des/der Antragstellenden sowie einer Aufstellung der veranschlagten bzw. beantragten Kosten in einem Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten elektronisch als pdf bis zum 31. Januar 2023 an die Erste Vorsitzenden der AGCA zu richten. Dem Antrag ist ein Unterstützungsschreiben eines/r Betreuenden der Qualifikationsarbeit anzufügen, das der Ersten Vorsitzenden auch separat zugesandt werden kann. Es zählt das Eingangsdatum der E-Mail. 

Elektronische Anträge richten Sie bitte an: Prof. Dr. Beate Böhlendorf-Arslan, Philipps Universität Marburg, Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte, boehlendorf(at)uni-marburg.de 

AGCA Förderung

Ausschreibung zur Förderung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zur Christlichen und Byzantinischen Archäologie und Kunstgeschichte durch die AGCA

Die Arbeitsgemeinschaft Christliche Archäologie zur Erforschung spätantiker, frühmittelalterlicher und byzantinischer Kultur (AGCA) schreibt für das Jahr 2022 Fördermittel in Höhe von

2.000 Euro

zur Unterstützung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zu Arbeitsgebieten der AGCA aus.

Die Mittel dienen der Förderung und Unterstützung von wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten (Masterarbeiten, Dissertationen) im Bereich der frühchristlichen, frühmittelalterlichen und Byzantinischen Archäologie und Kunstgeschichte. In gut begründeten Ausnahmefällen können auch Bachelorarbeiten gefördert werden. Sie sollen bevorzugt Mitgliedern der AGCA gewährt werden und vorzugsweise Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zugutekommen. Unterstützt werden können beispielsweise Reisekosten für Befundaufnahmen, Bibliotheks- oder Archivrecherchen.

Anträge auf Fördermittel können bis zum 31. Januar 2022 eingereicht werden. Sie sind an die Erste Vorsitzende der AGCA zu richten (Anschrift siehe unten).

© Antje Steinert, Aufnahme der Kirche Panagia in Drymiskos (Nomos Rethymnon, Kreta) während der gemeinsamen Forschungsreise von Antje Steinert, Jessica Schmidt und Anke Dingler 2018
© Antje Steinert, Aufnahme der Kirche Panagia in Drymiskos (Nomos Rethymnon, Kreta) während der gemeinsamen Forschungsreise von Antje Steinert, Jessica Schmidt und Anke Dingler 2018.

Über die Anträge entscheidet der Vorstand der AGCA im Februar 2022. Dementsprechend können Fördermaßnahmen frühestens im März 2022 beginnen. Sollte der Vorstand der AGCA mehrere Anträge bewilligen, so wird die maximal zur Verfügung stehende Summe von 2.000 Euro auf mehrere Projekte verteilt.

Folgende Einzelheiten gelten für die Ausschreibung:

Ausschreibung und Entscheidung zur Bewilligung erfolgen vorbehaltlich der finanziellen Situation der AGCA. Der Gerichtsweg ist ausgeschlossen. Wenn die Antragstellenden zu dem gleichen Projekt an anderer Stelle Fördermittel beantragen oder erhalten, ist dies der AGCA bei der Antragstellung mitzuteilen.

Nach Abschluss der geförderten Maßnahme sind der Schatzmeisterin der AGCA ein Kurzbericht über die geleistete Arbeit und eine Abrechnung zuzusenden. Fördermittel müssen innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung abgerufen und bis spätestens drei Monate nach Abschluss der geförderten Maßnahme (mit den entsprechenden Belegen und Rechnungen) abgerechnet werden. Im Fall der Fristüberschreitung beim Abruf hat der Vorstand die Möglichkeit, die Bewilligung zurückzunehmen. Im Fall der Fristüberschreitung bei der Abrechnung hat der Vorstand die Möglichkeit, die Gelder zurückzufordern.

Schriftliche Anträge auf Zuweisung der Fördermittel des Jahres 2022 sind mit einer genauen Beschreibung des Vorhabens, Angaben zur Person des/der Antragstellenden sowie einer Aufstellung der veranschlagten bzw. beantragten Kosten in einem Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten postalisch in einfacher Ausfertigung und elektronisch als pdf bis zum 31. Januar 2022 an die Erste Vorsitzenden der AGCA zu richten. Dem Antrag ist ein Unterstützungsschreiben eines/r Betreuenden der Qualifikationsarbeit anzufügen, das der Ersten Vorsitzenden auch separat zugesandt werden kann. Es zählen der Poststempel und das Eingangsdatum der E-Mail.

Anträge richten Sie bitte an: Prof. Dr. Beate Böhlendorf-Arslan, Philipps Universität Marburg, Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte, Biegenstr. 11, D-35037 Marburg; boehlendorf@uni-marburg.de

Ausschreibung zur Förderung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zur Christlichen Archäologie

 

Die Arbeitsgemeinschaft Christliche Archäologie zur Erforschung spätantiker, frühmittelalterlicher und byzantinischer Kultur (AGCA) schreibt für das Jahr 2018 Fördermittel in Höhe von 2.000 Euro zur Unterstützung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zu Arbeitsgebieten der AGCA aus.

Die Mittel dienen der Förderung und Unterstützung von wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten (Masterarbeiten, Dissertationen) im Bereich der frühchristlichen, frühmittelalterlichen und Byzantinischen Archäologie. Sie sollen bevorzugt Mitgliedern der AGCA gewährt werden und vorzugsweise Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zugute kommen.

Bachelorarbeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Unterstützt werden können beispielsweise Reisekosten für Befundaufnahmen, Bibliotheks- oder Archivrecherchen.
Anträge auf Zuweisung der Fördermittel können bis zum 30. April 2018 eingereicht werden. Sie sind an die Erste Vorsitzende der AGCA zu richten (Anschrift siehe unten).
Über die Anträge entscheidet der Vorstand der AGCA im Mai 2018. Dementsprechend können Fördermaßnahmen frühestens im Juni 2018 beginnen. Sollte der Vorstand der AGCA mehrere Anträge bewilligen, so wird die maximal zur Verfügung stehende Summe von 2.000 Euro auf mehrere Projekte verteilt.

Folgende Einzelheiten gelten für die Ausschreibung:
Ausschreibung und Entscheidung zur Bewilligung erfolgen vorbehaltlich der finanziellen Situation der AGCA. Der Gerichtsweg ist ausgeschlossen. Wenn die Antragstellenden zu dem gleichen Projekt an anderer Stelle Fördermittel beantragen oder erhalten, ist dies der AGCA bei der Antragstellung mitzuteilen.

Nach Abschluss der geförderten Maßnahme sind der Schatzmeisterin der AGCA ein Kurzbericht über die geleistete Arbeit und eine Abrechnung zuzusenden. Fördermittel müssen innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung abgerufen und bis spätestens zwei Jahre nach Abruf (mit den entsprechenden Belegen und Rechnungen) abgerechnet werden. Im Fall der Fristüberschreitung beim Abruf hat der Vorstand die Möglichkeit, die Bewilligung zurückzunehmen. Im Fall der Fristüberschreitung bei der Abrechnung hat der Vorstand die Möglichkeit, die Gelder zurückzufordern.

Schriftliche Anträge auf Zuweisung der Fördermittel des Jahres 2018 sind mit einer genauen Beschreibung des Vorhabens, Angaben zur Person des/der Antragstellenden sowie einer Aufstellung der veranschlagten bzw. beantragten Kosten in einem Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten postalisch in einfacher Ausfertigung und elektronisch als PDF-Attachment bis zum 30. April 2018 an die Erste Vorsitzenden der AGCA zu richten. Dem Antrag ist ein Unterstützungsschreiben eines/r Betreuenden der Qualifikationsarbeit anzufügen, das der Ersten Vorsitzenden auch separat zugesandt werden kann. Es zählen der Poststempel und das Eingangsdatum der E-Mail.

Anträge richten Sie bitte an: Prof. Dr. Ute Verstegen, LS Christliche Archäologie, FAU Erlangen-Nürnberg, Kochstr. 6, 91054 Erlangen; eMail: ute.verstegen(at)fau.de