Wahlprüfsteine „Archäologie und Kulturgutschutz“ von EAA und DGUF zur Europawahl 2019

Die Konvention von Malta/La Valletta, das Europäische Denkmaljahr EYCH
2018 usw. – Europa ist für die Archäologie und den Schutz des kulturellen
Erbes ein Ort wichtiger politischer Entscheidungen geworden, der mit
starken Impulsen auf die nationalen Gesetze und deren Vollzug einwirkt. Da ist es nur konsequent, die Europawahl 2019 zu nutzen, um Positionen der Parteien zu Themen einzuholen, die politisch auch oder vor allem auf europäischer Ebene debattiert und z.T. auch entschieden werden. Stichworte sind: UVP, EU-Agrarpolitik, Verhinderung des illegalen Antikenhandels, Erleichterung transnationaler Mobilität und freie Nutzungsrechte für Abbildungen von Kulturgütern öffentlicher Institutionen.

Die Fragen zur Archäologie und Kulturgutschutze in Europa stellten die EAA und ihre deutsche Partnerin DGUF allen wahlrelevanten Parteien in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Sie baten die Politiker der Parteien in Deutschland, ihre Standpunkte und Pläne für die nächste Legislaturperiode darzulegen.

Von den angeschriebenen Parteien – CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD,
AfD, FDP, Die LINKE – haben SPD und AfD keine Antworten gegeben. Die
übrigen Reaktionen hat die DGUF – wie schon zu zurückliegenden
Wahlprüfsteinen – in einem Dokument zusammen mit dem vollständigen Text der Fragen zusammengestellt. Davon klar separiert hat die DGUF in einem weiteren kurzen Dokument die Parteiantworten zusammengefasst und aus DGUF-Sicht eingeordnet und kommentiert. Notwendigerweise stark verkürzend, aber übersichtlich, zeigt die „Wahlampel“ das Resultat dieser Wertung.

Wähler, denen Archäologie und Denkmalpflege für die Europawahl ein Kriterium sind, können sich anhand dieses Dokuments orientieren. Später einmal können auch Parteien an ihren Wahlaussagen gemessen werden.

Alle Dokumente finden Sie unter https://www.dguf.de/europawahl2019.html

Ausschreibung zum Deutschen Studienpreis 2019 der DGUF

Deutscher Studienpreis für Archäologie

Der Deutsche Studienpreis für Archäologie der DGUF zeichnet besondere Leistungen von Studierenden aus und dient damit der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Wer wird ausgezeichnet?

Ausgezeichnet werden können Studierende aller archäologischen Fachdisziplinen und Nachbarwissenschaften, die in den letzten zwölf Monaten besondere Studien- oder fachpolitische Leistungen an einer deutschen Hochschule erbracht haben.

Was wird ausgezeichnet?

Als preiswürdig erachtet werden herausragende archäologische Forschungsarbeiten zur Geschichte Mitteleuropas oder zu Regionen der Welt, die auf die kulturellen Entwicklungen Mitteleuropas Einfluss ausgeübt haben. Ebenso können innovative methodologische Arbeiten in der Archäologie oder ihren Nachbardisziplinen gewürdigt werden, die der archäologischen Wissenschaft, der Denkmalpflege, dem Kulturgüter- und Kulturlandschaftsschutz oder den archäologierelevanten Rechts- und Umweltwissenschaften einen wichtigen Impuls geben. Die DGUF kann auch hochschulpolitische Aktivitäten auszeichnen, die der Verbesserung der archäologischen Studiengänge oder der allgemeinen Studienbedingungen dienen.

Die Preiswürdigkeit der Arbeit ist begründet mit:

  • einem findigen interdisziplinären Ansatz,
  • besonderer Vernetzung,
  • einem unorthodoxen Forschungskonzept oder
  • dem innovativen Einsatz neuer Medien, Methoden oder technischer Anwendungen.

    Die besondere Leistung ist im Ergebnis:

  • eine besonders präzise formulierte und stringent verfolgte Argumentation,
  • eine ungewöhnlich kreative und zielführende Vermittlung archäologischer Themen in

    der Gesellschaft oder

  • eine neue Methode in der Analyse, Darstellung und Vermittlung von archäologischen

    Sachverhalten.

    Wie wird vorgeschlagen?

    Vorschläge können durch Studierende (auch von eigenen Arbeiten) und Dozenten einer deutschen Hochschule oder Mitgliedern einer archäologischen Gesellschaft eingereicht werden. Dem Vorschlag sind beizufügen: eine ausführliche, schriftliche Begründung des Vorschlages, die auszuzeichnende, in Deutsch oder Englisch verfasste Studienleistung bzw. die zu prämierende Arbeit, ein Lebenslauf des Autors und, sofern nötig, des Vorschlagenden.

    Die Frist für Einreichungen zum Studienpreis 2019 endet am 31.1.2019.

    Der Vorschlag ist an den Beirat der DGUF (beirat@dguf.de) zu richten.

  • Weitere Details HIER!