Förderung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten durch die AGCA 

Ausschreibung zur Förderung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zur Christlichen und Byzantinischen Archäologie und Kunstgeschichte durch die AGCA 

Die Arbeitsgemeinschaft Christliche Archäologie zur Erforschung spätantiker, frühmittelalterlicher und byzantinischer Kultur (AGCA) schreibt für das Jahr 2023 Fördermittel in Höhe von  

2.000 Euro  

zur Unterstützung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zu Arbeitsgebieten der AGCA aus.  

Die Mittel dienen der Förderung und Unterstützung von wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten (Masterarbeiten, Dissertationen) im Bereich der frühchristlichen, frühmittelalterlichen und Byzantinischen Archäologie und Kunstgeschichte. In gut begründeten Ausnahmefällen können auch Bachelorarbeiten gefördert werden. Sie sollen Mitgliedern der AGCA gewährt werden und vorzugsweise Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zugutekommen. Unterstützt werden können beispielsweise Reisekosten für Befundaufnahmen, Bibliotheks-oder Archivrecherchen.  

Anträge auf Fördermittel können bis zum 31. Januar 2023 eingereicht werden. Sie sind an die Erste Vorsitzende der AGCA zu richten (Anschrift siehe unten).  

Über die Anträge entscheidet der Vorstand der AGCA im Februar 2023. Dementsprechend können Fördermaßnahmen frühestens im März 2023beginnen. Sollte der Vorstand der AGCA mehrere Anträge bewilligen, so wird die maximal zur Verfügung stehende Summe von 2.000 Euro auf mehrere Projekte verteilt. 

Folgende Einzelheiten gelten für die Ausschreibung: 

Ausschreibung und Entscheidung zur Bewilligung erfolgen vorbehaltlich der finanziellen Situation der AGCA. Der Gerichtsweg ist ausgeschlossen. Wenn die Antragstellenden zu dem gleichen Projekt an anderer Stelle Fördermittel beantragen oder erhalten, ist dies der AGCA bei der Antragstellung mitzuteilen.  

Nach Abschluss der geförderten Maßnahme sind der Schatzmeisterin der AGCA ein Kurzbericht über die geleistete Arbeit und eine Abrechnung zuzusenden. Fördermittel müssen innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung abgerufen und bis spätestens drei Monate nach Abschluss der geförderten Maßnahme(mit den entsprechenden Belegen und Rechnungen) abgerechnet werden. Im Fall der Fristüberschreitung beim Abruf hat der Vorstand die Möglichkeit, die Bewilligung zurückzunehmen. Im Fall der Fristüberschreitung bei der Abrechnung hat der Vorstand die Möglichkeit, die Gelder zurückzufordern. 

Schriftliche Anträge auf Zuweisung der Fördermittel des Jahres 2023 sind mit einer genauen Beschreibung des Vorhabens, Angaben zur Person des/der Antragstellenden sowie einer Aufstellung der veranschlagten bzw. beantragten Kosten in einem Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten elektronisch als pdf bis zum 31. Januar 2023 an die Erste Vorsitzenden der AGCA zu richten. Dem Antrag ist ein Unterstützungsschreiben eines/r Betreuenden der Qualifikationsarbeit anzufügen, das der Ersten Vorsitzenden auch separat zugesandt werden kann. Es zählt das Eingangsdatum der E-Mail. 

Elektronische Anträge richten Sie bitte an: Prof. Dr. Beate Böhlendorf-Arslan, Philipps Universität Marburg, Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte, boehlendorf(at)uni-marburg.de 

AGCA Förderung

Ausschreibung zur Förderung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zur Christlichen und Byzantinischen Archäologie und Kunstgeschichte durch die AGCA

Die Arbeitsgemeinschaft Christliche Archäologie zur Erforschung spätantiker, frühmittelalterlicher und byzantinischer Kultur (AGCA) schreibt für das Jahr 2022 Fördermittel in Höhe von

2.000 Euro

zur Unterstützung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zu Arbeitsgebieten der AGCA aus.

Die Mittel dienen der Förderung und Unterstützung von wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten (Masterarbeiten, Dissertationen) im Bereich der frühchristlichen, frühmittelalterlichen und Byzantinischen Archäologie und Kunstgeschichte. In gut begründeten Ausnahmefällen können auch Bachelorarbeiten gefördert werden. Sie sollen bevorzugt Mitgliedern der AGCA gewährt werden und vorzugsweise Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zugutekommen. Unterstützt werden können beispielsweise Reisekosten für Befundaufnahmen, Bibliotheks- oder Archivrecherchen.

Anträge auf Fördermittel können bis zum 31. Januar 2022 eingereicht werden. Sie sind an die Erste Vorsitzende der AGCA zu richten (Anschrift siehe unten).

© Antje Steinert, Aufnahme der Kirche Panagia in Drymiskos (Nomos Rethymnon, Kreta) während der gemeinsamen Forschungsreise von Antje Steinert, Jessica Schmidt und Anke Dingler 2018
© Antje Steinert, Aufnahme der Kirche Panagia in Drymiskos (Nomos Rethymnon, Kreta) während der gemeinsamen Forschungsreise von Antje Steinert, Jessica Schmidt und Anke Dingler 2018.

Über die Anträge entscheidet der Vorstand der AGCA im Februar 2022. Dementsprechend können Fördermaßnahmen frühestens im März 2022 beginnen. Sollte der Vorstand der AGCA mehrere Anträge bewilligen, so wird die maximal zur Verfügung stehende Summe von 2.000 Euro auf mehrere Projekte verteilt.

Folgende Einzelheiten gelten für die Ausschreibung:

Ausschreibung und Entscheidung zur Bewilligung erfolgen vorbehaltlich der finanziellen Situation der AGCA. Der Gerichtsweg ist ausgeschlossen. Wenn die Antragstellenden zu dem gleichen Projekt an anderer Stelle Fördermittel beantragen oder erhalten, ist dies der AGCA bei der Antragstellung mitzuteilen.

Nach Abschluss der geförderten Maßnahme sind der Schatzmeisterin der AGCA ein Kurzbericht über die geleistete Arbeit und eine Abrechnung zuzusenden. Fördermittel müssen innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung abgerufen und bis spätestens drei Monate nach Abschluss der geförderten Maßnahme (mit den entsprechenden Belegen und Rechnungen) abgerechnet werden. Im Fall der Fristüberschreitung beim Abruf hat der Vorstand die Möglichkeit, die Bewilligung zurückzunehmen. Im Fall der Fristüberschreitung bei der Abrechnung hat der Vorstand die Möglichkeit, die Gelder zurückzufordern.

Schriftliche Anträge auf Zuweisung der Fördermittel des Jahres 2022 sind mit einer genauen Beschreibung des Vorhabens, Angaben zur Person des/der Antragstellenden sowie einer Aufstellung der veranschlagten bzw. beantragten Kosten in einem Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten postalisch in einfacher Ausfertigung und elektronisch als pdf bis zum 31. Januar 2022 an die Erste Vorsitzenden der AGCA zu richten. Dem Antrag ist ein Unterstützungsschreiben eines/r Betreuenden der Qualifikationsarbeit anzufügen, das der Ersten Vorsitzenden auch separat zugesandt werden kann. Es zählen der Poststempel und das Eingangsdatum der E-Mail.

Anträge richten Sie bitte an: Prof. Dr. Beate Böhlendorf-Arslan, Philipps Universität Marburg, Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte, Biegenstr. 11, D-35037 Marburg; boehlendorf@uni-marburg.de

Ausschreibung zur Förderung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zur Christlichen Archäologie

 

Die Arbeitsgemeinschaft Christliche Archäologie zur Erforschung spätantiker, frühmittelalterlicher und byzantinischer Kultur (AGCA) schreibt für das Jahr 2018 Fördermittel in Höhe von 2.000 Euro zur Unterstützung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zu Arbeitsgebieten der AGCA aus.

Die Mittel dienen der Förderung und Unterstützung von wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten (Masterarbeiten, Dissertationen) im Bereich der frühchristlichen, frühmittelalterlichen und Byzantinischen Archäologie. Sie sollen bevorzugt Mitgliedern der AGCA gewährt werden und vorzugsweise Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zugute kommen.

Bachelorarbeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Unterstützt werden können beispielsweise Reisekosten für Befundaufnahmen, Bibliotheks- oder Archivrecherchen.
Anträge auf Zuweisung der Fördermittel können bis zum 30. April 2018 eingereicht werden. Sie sind an die Erste Vorsitzende der AGCA zu richten (Anschrift siehe unten).
Über die Anträge entscheidet der Vorstand der AGCA im Mai 2018. Dementsprechend können Fördermaßnahmen frühestens im Juni 2018 beginnen. Sollte der Vorstand der AGCA mehrere Anträge bewilligen, so wird die maximal zur Verfügung stehende Summe von 2.000 Euro auf mehrere Projekte verteilt.

Folgende Einzelheiten gelten für die Ausschreibung:
Ausschreibung und Entscheidung zur Bewilligung erfolgen vorbehaltlich der finanziellen Situation der AGCA. Der Gerichtsweg ist ausgeschlossen. Wenn die Antragstellenden zu dem gleichen Projekt an anderer Stelle Fördermittel beantragen oder erhalten, ist dies der AGCA bei der Antragstellung mitzuteilen.

Nach Abschluss der geförderten Maßnahme sind der Schatzmeisterin der AGCA ein Kurzbericht über die geleistete Arbeit und eine Abrechnung zuzusenden. Fördermittel müssen innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung abgerufen und bis spätestens zwei Jahre nach Abruf (mit den entsprechenden Belegen und Rechnungen) abgerechnet werden. Im Fall der Fristüberschreitung beim Abruf hat der Vorstand die Möglichkeit, die Bewilligung zurückzunehmen. Im Fall der Fristüberschreitung bei der Abrechnung hat der Vorstand die Möglichkeit, die Gelder zurückzufordern.

Schriftliche Anträge auf Zuweisung der Fördermittel des Jahres 2018 sind mit einer genauen Beschreibung des Vorhabens, Angaben zur Person des/der Antragstellenden sowie einer Aufstellung der veranschlagten bzw. beantragten Kosten in einem Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten postalisch in einfacher Ausfertigung und elektronisch als PDF-Attachment bis zum 30. April 2018 an die Erste Vorsitzenden der AGCA zu richten. Dem Antrag ist ein Unterstützungsschreiben eines/r Betreuenden der Qualifikationsarbeit anzufügen, das der Ersten Vorsitzenden auch separat zugesandt werden kann. Es zählen der Poststempel und das Eingangsdatum der E-Mail.

Anträge richten Sie bitte an: Prof. Dr. Ute Verstegen, LS Christliche Archäologie, FAU Erlangen-Nürnberg, Kochstr. 6, 91054 Erlangen; eMail: ute.verstegen(at)fau.de

 

Auslobung des Juliana-Anicia-Preises 2017

Der Juliana-Anicia-Preis dient der Förderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und wird seit 2002 regelmäßig vom Verein für Spätantike Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte vergeben. Prämiert wird eine hervorragende Dissertation aus dem Bereich der Spätantiken Archäologie und Byzantinischen Kunstgeschichte. Derzeit ist der Preis mit 1500,- Euro dotiert.

Alle weiteren Infos für 2017 hier als PDF: Juliana-Anicia-Preis 2017

 

 

 

 

Ausschreibung von Stipendien zur Teilnahme am Palästina-Kurs

Münster, 27.–29. September 2017

Zweiter fachwissenschaftlicher Palästina-Kurs des Deutschen Vereins zur Erforschung Palästinas

Private Frömmigkeit im Kontext der Religionsgeschichte Palästinas von der Bronzezeit bis zur islamischen Zeit

Der Deutsche Palästina-Verein (DPV) vergibt zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zwölf Stipendien zur Teilnahme am zweiten Palästina-Kurs, der vom 27.–29. September 2017 in Münster stattfinden wird.

 

Teilnehmer:

An dem Palästina-Kurs werden zwölf Stipendiatinnen und Stipendiaten verschiedener Fachrichtungen teilnehmen. Zur Teilnahme sind fortgeschrittene Studierende und Doktorierende berechtigt, die einen Schwerpunkt im Bereich der Palästina-Wissenschaften haben oder aufbauen möchten und die einer der folgenden Fachrichtungen angehören: Biblische Archäologie, Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Judaistik, Christliche Archäologie / Byzantinistik, Klassische Archäologie, Mittelalterarchäologie, Islamwissenschaft, Altorientalistik, Vorderasiatische Archäologie, Ägyptologie, Ur- und Frühgeschichte, Geschichte

 

Bewerbungen:

Bewerbungen sollen ein Motivationsschreiben (ca. 1 Seite), einen Lebenslauf in Stichworten und ein Referenz- schreiben einer Dozentin / eines Dozenten umfassen. Motivationsschreiben und Lebenslauf sind per Email bis zum 8. Mai 2017 an den Vorsitzenden des DPV, Jens Kamlah, zu richten (Anschrift siehe unten). Zusätzlich ist ein Ausdruck dieser Dokumente per Post bis zum 8. Mai 2017 an den Vorsitzenden des DPV zu senden (Poststempel zählt). Das Referenzschreiben ist der Postsendung in einem verschlossenen Umschlag beizufügen. Der DPV-Vorstand wählt die Stipendiaten aus und informiert sie bis Anfang Juni 2017.

 

Stipendien:

Die finanziellen Leistungen der Stipendien umfassen einen Zuschuss zu den Reisekosten in Höhe von bis zu 150 € und einen Zuschuss zu Verpflegung und Unterkunft in Höhe von bis zu 350 €. Für die Dauer des Kurses werden Zweibett-Zimmer in Münster vorreserviert. Von den Stipendiaten wird erwartet, dass sie sich auf den Kurs vorbereiten, am Kurs aktiv mitarbeiten und nach Absolvierung des Kurses einen Bericht verfassen. Materialien zur Vorbereitung des Kurses werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Stipendiaten sollen außerdem gemeinsam einen Bericht zu den Ergebnissen des Kurses erstellen, der auf der Homepage des Vereins veröffentlicht und auf der nächsten Jahrestagung des DPV (30.11. – 2.12. 2018) vorgetragen werden kann. Thema des Palästina-Kurses:

Das Thema des Palästina-Kurses 2017 lautet: „Private Frömmigkeit im Kontext der Religionsgeschichte Palästinas von der Bronzezeit bis zur islamischen Zeit“. Sieben Kurs-Einheiten verschiedener Fachrichtungen verfolgen diese Thematik in diachroner Perspektive und beleuchten sie primär anhand materieller Zeugnisse. Ein Praktikum zu altorientalischen Siegeln rundet das Programm ab.

 

Ziel des Palästina-Kurses:

Das Ziel des Kurses besteht darin, einen Überblick über die materielle Kultur privater Frömmigkeit in Palästina zwischen der Bronzezeit und der islamischen Zeit zu erlangen. An ausgewählten Zeugnissen wird das Verhältnis von schriftlicher und archäologischer Überlieferung diskutiert. Außerdem verfolgt der Kurs das Ziel, den Stipendiatinnen und Stipendiaten den Aufbau eines Netzwerkes zu den Palästina-Wissenschaften zu ermöglichen, indem der Kurs sie miteinander in Verbindung bringt und ihnen über die Dozentinnen und Dozenten Anknüpfungspunkte der beteiligten Fachwissenschaften zugänglich macht.

Leitung des Palästina-Kurses:

Achim Lichtenberger (Münster, Klassische Archäologie)

Rüdiger Schmitt (Münster, Biblische Archäologie)

Weitere Dozenteninnen und Dozenten des Palästina-Kurses:

Angelika Lohwasser (Münster, Ägyptologie)

Jens Kamlah (Tübingen, Biblische Archäologie)

Florian Lippke (Fribourg, Biblische Archäologie)

Ute Verstegen (Erlangen, Christliche Archäologie)

Lutz Doering (Münster, Judaistik)

NN (Schwerpunkt: Nabatäer)

NN (Schwerpunkt: Islamische Zeit)

 

Zertifikat des Palästina-Kurses:

Die Stipendiaten erhalten nach dem Palästina-Kurs ein Zertifikat über dessen erfolgreiche Absolvierung, ausgestellt vom Deutschen Verein zur Erforschung Palästinas.

 

Veranstaltungsort des Palästina-Kurses:

Universität Münster

 

Auskünfte zum Palästina-Kurs:

Fragen zum Palästina-Kurs können an die Kursleitung (Achim Lichtenberger) oder an den Vorsitzenden des Deutschen Palästina-Vereins (Jens Kamlah) gerichtet werden. Die Bewerbungen für die Stipendien sind an den Vorsitzenden des Deutschen Palästina-Vereins, Jens Kamlah, zu richten:

 

 

Kursleitung

Prof. Dr. Achim Lichtenberger

Institut für Klassische Archäologie und Christliche Archäologie

Domplatz 20-22

48143 Münster

Email: lichtenb(at)uni-muenster.de

 

 

Vorsitzender des Deutschen Palästina-Vereins

Prof. Dr. Jens Kamlah

Biblisch-Archäologisches Institut

Liebermeisterstraße 12-14

72076 Tübingen

Tel.: 07071 2972879

Email: jens.kamlah(at)uni-tuebingen.de

 

PDF zum Download hier:

Ausschreibung_Stipendien_Palästina-Kurs-2017