Reiseförderung der AGCA
Förderung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zur Christlichen Archäologie und Byzantinischen Kunstgeschichte
Die Arbeitsgemeinschaft Christliche Archäologie zur Erforschung spätantiker, frühmittelalterlicher und byzantinischer Kultur (AGCA) schreibt in der Regel jährlich Fördermittel zur Unterstützung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zu Arbeitsgebieten der AGCA aus.
Die Mittel dienen der Förderung und Unterstützung von wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten (Masterarbeiten, Dissertationen) im Bereich der frühchristlichen, frühmittelalterlichen und Byzantinischen Archäologie und Kunstgeschichte. In gut begründeten Ausnahmefällen können auch Bachelorarbeiten gefördert werden. Sie sollen Mitgliedern der AGCA gewährt werden und vorzugsweise Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zugutekommen. Unterstützt werden können beispielsweise Reisekosten für Befundaufnahmen, Bibliotheks- oder Archivrecherchen.
Bewerbung
Derzeit sind keine Fördermittel ausgeschrieben. Über neue Ausschreibungen informieren wir Sie hier!
Ausschreibung und Entscheidung zur Bewilligung erfolgen vorbehaltlich der finanziellen Situation der AGCA. Der Gerichtsweg ist ausgeschlossen. Wenn die Antragstellenden zu dem gleichen Projekt an anderer Stelle Fördermittel beantragen oder erhalten, ist dies der AGCA bei der Antragstellung mitzuteilen.
Schriftliche Anträge auf Zuweisung der Fördermittel sind mit einer genauen Beschreibung des Vorhabens, Angaben zur Person des/der Antragstellenden sowie einer Aufstellung der veranschlagten bzw. beantragten Kosten in einem Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten postalisch in einfacher Ausfertigung und elektronisch als pdf an die Erste Vorsitzenden der AGCA zu richten. Dem Antrag ist ein Unterstützungsschreiben eines/r Betreuenden der Qualifikationsarbeit anzufügen, das der Ersten Vorsitzenden auch separat zugesandt werden kann. Es zählen der Poststempel und das Eingangsdatum der E-Mail.
Nach Abschluss der geförderten Maßnahme sind der Schatzmeisterin der AGCA ein Kurzbericht über die geleistete Arbeit und eine Abrechnung zuzusenden. Fördermittel müssen innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung abgerufen und bis spätestens drei Monate nach Abschluss der geförderten Maßnahme (mit den entsprechenden Belegen und Rechnungen) abgerechnet werden. Im Fall der Fristüberschreitung beim Abruf hat der Vorstand die Möglichkeit, die Bewilligung zurückzunehmen. Im Fall der Fristüberschreitung bei der Abrechnung hat der Vorstand die Möglichkeit, die Gelder zurückzufordern.
Anträge richten Sie bitte an: Prof. Dr. Beate Böhlendorf-Arslan, Philipps Universität Marburg, Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte, Biegenstr. 11, D-35037 Marburg; boehlendorf@uni-marburg.de