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Ausschreibung: AGCA-Förderung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten

Die Arbeitsgemeinschaft Christliche Archäologie zur Erforschung spätantiker, frühmittelalterlicher und byzantinischer Kultur (AGCA) schreibt für das Jahr 2026 Fördermittel in Höhe von insgesamt 1.250 Eurozur Unterstützung wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten aus den Arbeitsgebieten der AGCA aus.
Die Mittel dienen der Unterstützung von wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten (Masterarbeiten, Dissertationen) im Bereich der frühchristlichen, frühmittelalterlichen und Byzantinischen Archäologie.
Sie sollen vorzugsweise Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zugutekommen. Mitglieder der AGCA werden bei der Vergabe bevorzugt berücksichtigt. Bachelorarbeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Unterstützt werden können insbesondere Reisekosten für Befundaufnahmen sowie für Bibliotheks- oder Archivrecherchen.

Anträge können bis zum 23. August 2026 eingereicht werden.

Über die Vergabe entscheidet der Vorstand der AGCA im August 2026.
Der förderfähige Zeitraum erstreckt sich vom 1. Januar 2026 bis zum 30. April 2027. Bewilligt der Vorstand der AGCA mehrere Anträge, kann die insgesamt zur Verfügung stehende Fördersumme von 1.250 Euro auf mehrere Projekte verteilt werden.
Folgende Einzelheiten gelten für die Ausschreibung:
• Ausschreibung und Entscheidung zur Bewilligung erfolgen vorbehaltlich der finanziellen Situation der AGCA. Der Gerichtsweg ist ausgeschlossen. Werden für dasselbe Vorhaben auch bei anderen Stellen Fördermittel beantragt oder wurden solche Mittel bereits bewilligt, ist dies der AGCA im Antrag mitzuteilen.
• Nach Abschluss der geförderten Maßnahme sind der Schatzmeisterin der AGCA ein kurzer Bericht über die durchgeführten Arbeiten sowie eine Abrechnung mit den entsprechenden Belegen und Rechnungen vorzulegen. Fördermittel müssen innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung abgerufen und bis spätestens zwei Jahre nach Abruf (mit den entsprechenden Belegen und Rechnungen) abgerechnet werden. Werden diese Fristen überschritten, kann der Vorstand die Bewilligung zurücknehmen beziehungsweise bereits ausgezahlte Mittel zurückfordern.
• Schriftliche Anträge auf Zuweisung der Fördermittel des Jahres 2026 sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen und dürfen einen Umfang von fünf DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Eine genaue Beschreibung des Vorhabens, Angaben zur Person der antragstellenden Person sowie eine Aufstellung der veranschlagten und beantragten Kosten.
• Dem Antrag ist ein Unterstützungsschreiben der Betreuerin oder des Betreuers der Qualifikationsarbeit anzufügen, das dem Ersten Vorsitzenden auch separat zugesandt werden kann.
• Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 23. August 2026 elektronisch als PDF-Datei an den Ersten Vorsitzenden der AGCA zu senden. Maßgeblich ist der Eingang der E-Mail.


Kontakt
Prof. Dr. Fabian Stroth, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Institut für Archäologische Wissenschaften, Abt. Byzantinische Archäologie
Platz der Universität 3, 79098 Freiburg;
eMail: fabian.stroth@archaeologie.uni-freiburg.de